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Anmeldeprozedere
Anmeldeprozedere
Zu einer erfolgreichen Vermittlerprüfung gehört auch die rechtzeitige und vollständige Prüfungsanmeldung. Um den Kandidatinnen und Kandidaten dabei bestmöglich zu helfen, haben wir nachstehende Informationen über das Anmeldeverfahren zusammengestellt.


1.  Anmeldefenster
2. Registrierung auf der Prüfungsplattform
3. Prüfungsanmeldung
4. Kontrolle
5. Teiläquivalenzen
6. Schriftliche Bestätigung der Teiläquivalenz
7. Prüfungsgebühr
8. Rücktritt von der Prüfung

1. Anmeldefenster


Die Anmeldung ist nur in einem bestimmten Zeitfenster möglich.

Die Anmeldung zur Vermittlerprüfung erfolgt online auf der Prüfungsplattform www.intermediary@insurance.ch

2. Registrierung auf Prüfungsplattform intermediary@insurance


In einem ersten Schritt hat sich die Kandidatin/der Kandidat auf der Prüfungsplattform intermediary@insurance zu registrieren (Button "Registrieren" unten links). Unmittelbar danach wird eine elektronische Bestätigung der Registrierung mit Zugangsdaten für die Prüfungsplattform an Sie gesandt (Login).

3. Prüfungsanmeldung


Nun erfolgt die eigentliche Anmeldung. Unter der Rubrik "Prüfungsanmeldung" gelangt man auf den Katalog der vorhandenen Prüfungen. Diese sind aufgeteilt in drei Kategorien

- Nur für Repetenten
- Nur für Externe
- Nur für Mitarbeiter der aufgeführten Gesellschaft
- Nur schrifltich für Zulassung Fachausweis
        Achtung! Nach bestandener Prüfung erhält die
        Kandidatin / der Kandidat nur das Notenblatt.
        Kein Zertifikat)

Die in Betracht kommende Prüfung wird angeklickt. Es öffnet sich ein Fenster, in dem alle prüfungsrelevanten Informationen enthalten sind. Der Anmeldevorgang beginnt mit dem Klicken auf den Einkaufswagen der ausgewählten Prüfung. Es öffnet sich wiederum ein Fenster. Mit Klicken auf "Warenkorb anzeigen" wird der Status des Warenkorbes anzeigt. Es besteht jetzt die Möglichkeit, eine falsche Prüfung zu löschen oder die richtige Prüfung zu "buchen". Es öffnet sich ein Fenster, in welchem die Prüfungssprache und die Option für die mündliche Prüfung ("Private Haushalte" oder "Kleine Unternehmen") gewählt werden muss.

4. Kontrolle


Zur Kontrolle, ob die Prüfung gebucht ist, dient ein Blick auf der Startseite unter "Mein Bereich" – "Meine Prüfungen". Hier muss die Prüfung notiert sein. Zudem erhalten die Kandidaten ein automatisch generiertes Bestätigungsmail.

5. Teiläquivalenz


Im Normalfall meldet sich eine Kandidatin/ein Kandidat für die schriftliche und mündliche Prüfung gleichzeitig an. Es gibt aber erleichterte Vermittlerprüfungen mit sogenannten Teiläquivalenzen. Eine Teiläquivalenz befreit von einem der beiden Prüfungsteile. Die gleichzeitige Befreiung von beiden Prüfungsteilen mit Teiläquivalenzen ist nicht möglich.

6. Schriftliche Bestätigung der Teiläquivalenz


Wer eine Teiläquivalenz geltend machen kann, meldet sich für die ganze Prüfung (schriftliche und mündliche Teilprüfung) an. Das entsprechende Formular plus die Bestätigung für die Teiläquivalenz (z.B. Fähigkeitszeugnis, Arbeitsbestätigung(en) durch den Arbeitgeber) ist gleichzeitig mit der Anmeldung an die Geschäftsstelle VBV zu senden. Formular: Antrag Teiläquivalenz.


7. Prüfungsgebühr


Sobald die Anmeldung beim VBV eingetroffen ist, wird die Prüfungsgebühr fällig. Die Kandidatin/der Kandidat erhält nach der Anmeldung vom VBV eine Rechnung. Die Anmeldung ist erst definitiv, wenn die Bezahlung beim VBV eingegangen ist.

8. Rücktritt von der Prüfung


Gemäss Prüfungsreglement kann eine Kandidatin/ein Kandidat bis spätestens 30 Tage vor der ersten Prüfung ohne Begründung von seiner Anmeldung zurücktreten und erhält die bereits bezahlte Gebühr zurück. Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Massgeblich ist der Poststempel.

Keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr hat:

- wer die Prüfung nicht besteht
- ohne triftigen Grund nicht dazu antritt
- die Prüfung vorzeitig verlässt
- im Prüfungsverlauf davon ausgeschlossen wird
- die Rücktrittsfrist (siehe oben) nicht einhält.

Als triftige Gründe gelten Todesfall im Familienkreis, Unfall / Krankheit (mit Arztzeugnis) und behördliche Vorladungen.
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