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Information über die neue Bildungsverordnung 2012
Sie erhalten hiermit wichtige Informationen zur Bildungsverordnung 2012 über die berufliche Grundbildung Kaufmann/Kauffrau EFZ.
Die kaufmännische Ausbildung stellt für die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen in insgesamt 21 Branchen die wichtigste Nachwuchsquelle von Fachleuten für die betriebswirtschaftlichen Bereiche dar. Ziel ist, dass die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der dualen Grundbildung erhalten bleibt und gefördert wird. Damit die Anforderungen an Kaufleute mit den neuesten Entwicklungen in Unternehmen und Gesellschaft Schritt halten können und dem Berufsbildungsgesetz von 2004 Rechnung getragen wird, wurden eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten, erarbeitet. Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan ersetzen das bisherige Reglement 2003.
Die Neuerungen betreffen vorwiegend die beiden Profile „Basis-Grundbildung“ (B-Profil) und „Erweiterte Grundbildung“ (E-Profil) und zwar in folgenden Bereichen:
• Die Leistungsziele der betrieblichen Ausbildung wurden gestrafft, aktualisiert und anwenderfreundlicher formuliert. Die Branchen erhalten mehr Flexibilität und Entwicklungsfreiheit. • Die überbetrieblichen Kurse werden inhaltlich, zeitlich und organisatorisch stärker auf die Bedürfnisse der Lehrbetriebe abgestimmt. • Die Leistungsziele sämtlicher Unterrichtsbereiche wurden überarbeitet und standardisiert. Dadurch ist eine optimale Abstimmung der Ausbildungsinhalte unter den verschiedenen Lernorten (Betrieb, überbetriebliche Kurse und Schule) gewährleistet.
Wir verweisen Sie für weitere Informationen auf die untenstehenden Dokumente.
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