Die folgenden Antworten beantworten häufig gestellte Fragen zu time2learn und myVBV.
Wenn Sie in einer bestehenden Firma / Filiale / Generalagentur noch keinen Zugang haben, so wenden Sie sich an die Person mit der time2learn Rolle «Firmenadmin».
Firmen (z.B. Broker), welche erstmalig Lernende Personen ausbilden, informieren sich hier und melden sich anschliessend direkt bei nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch, um einen Zugang zu time2learn zu erhalten.
Der VBV ist mittels E-Mail über einen Lehraustritt via nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch zu informieren.
Der VBV wird die lernende Person aus der üK-Klasse ausbuchen.
Der Lehrbetrieb muss die lernende Person in time2learn in den «Stammdaten» unter den «Grundinformationen» beim Profilstatus auf inaktiv setzen und beim Feld “Austritt” das Datum anpassen.
Da der VBV für den 1st Level-Support zuständig ist, bitten wir Sie, nicht time2learn direkt zu kontaktieren.
Bitte umschreiben sie kurz das Problem und melden Sie es an nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch
Pro Handlungskompetenz muss mindestens ein Praxisauftrag erledigt werden. Weitere Infos entnehmen Sie der Präsentation auf Seite 9.
Unter «Lerndokumentation» finden Sie in der Rubrik «Handlungskompetenzen / Praxisaufträge» eine entsprechende Übersicht, in welchen Handlungskompetenzen bereits ein Praxisauftrag erledigt wurde und wo dies noch fehlt.
Die beiden Handlungskompetenzen «a4» und «a5» können dabei ignoriert werden, weil es dabei um «schulische Handlungskompetenzen» handelt.
Download der Präsentation zu den wichtigsten Änderungen KV-Reform 2023 (Ausgabe Frühjahr 2025)
Je nach Rolle und Zuteilung kann es verschiedene Ursachen haben, dass sie keinen Zugriff auf gewisse Semesterqualifikationen haben.
Bitte um Mitteilung an nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch, wer (time2learn-Benutzer) welche Semesterqualifikation (Angabe der/des Semester/s) bei welcher lernenden Person nicht sehen kann.