Kaufmann/-frau EFZ Privatversicherung (2023)

Informationen für üK-Organisationen und üK-Trainer/-innen 

Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Ausbildung im Lehrbetrieb und schaffen eine gemeinsame Basis für die berufliche Praxis in der Privatversicherung. Sie vermitteln grundlegende Fertigkeiten, fördern branchenspezifische Kompetenzen und bereiten gezielt auf die Abschlussprüfung vor.

Auf dieser Seite finden üK-Verantwortliche alle relevanten Informationen zur Organisation, Durchführung und Dokumentation der üK-Circles – inklusive Lernplattform «myVBV», Kompetenznachweisen, BYOD-Vorgaben, Fristen und Schulungsangeboten.

Digitale Lern- und Prüfungsumgebung «myVBV»

Mit «myVBV» stellt der VBV eine digitale Lern- und Prüfungsumgebung zur Verfügung – für Lernende, Praxis- und Berufsbildende sowie für üK-Trainer/-innen. Sie unterstützt die Umsetzung der üK-Circles und die Durchführung der üK-Kompetenznachweise.

«myVBV» bietet insbesondere folgende Funktionen:

  • Zugriff auf den Lernpfad mit den einzelnen üK-Circles
  • Zugriff auf die dazugehörigen berufstypischen Handlungsfelder und Themen in der Mediathek
  • Zugriff auf sämtliche Lernmedien und Unterlagen für Vorbereitung, Präsenztage sowie Nachbereitung und Transfer
  • Durchführung des Anmeldeverfahrens bzw. Aufgebots für die üK-Präsenztage
  • Anmeldung und Absolvierung der Kompetenznachweise
  • Aufgebot und Durchführung der Kompetenznachweise

Umgang mit Sonderformen

Für Lernende, die eine verkürzte, unterbrochene oder verlängerte berufliche Grundbildung absolvieren, gelten in den überbetrieblichen Kursen besondere Regelungen.

Alle Informationen dazu finden Sie im Abschnitt «Für Betriebe».

Fristen, Absenzen etc.

Fristen für die Absolvierung von üK-Kompetenznachweis-Elementen

Für üK-Circles, die einen Test mit Wissens- und Verständnisfragen oder eine geleitete Fallarbeit als Bestandteil der üK-Kompetenznachweise (üK-KN) beinhalten, gelten folgende Fristen:

  • Wissens- und Verständnisfragen: ab dem Präsenztermin 14 Kalendertage Zeit, Abgabe spätestens bis 17.00 Uhr
  • Geleitete Fallarbeit: ab dem Präsenztermin 30 Kalendertage Zeit, Abgabe spätestens bis 17.00 Uhr

Absenzen

Die Wegleitung für die überbetrieblichen Kurse (siehe Wegleitung) regelt das Vorgehen bei Absenzen verbindlich – auch in Bezug auf die Einhaltung von Fristen.

Gemäss Wegleitung muss der üK-Inhalt inklusive Vor- und Nachbereitung zwingend nachgeholt werden, um keine Nachteile beim üK-Kompetenznachweis zu erleiden. Wenn möglich, erfolgt eine Umteilung der betroffenen Präsenztage auf eine andere Klasse oder Region.

Ist weder eine Vor- noch Nachholung möglich, verpflichtet sich die lernende Person, den Inhalt des verpassten Präsenztages im Selbststudium zu erarbeiten.

Ergänzende Regelungen, beispielsweise zum Vorgehen oder zu Fristen bei Spezialfällen, sind in «myVBV» oder im MS Teams-Kanal «myVBV-AFA_üK-CI» für die üK-Trainer/-innen dokumentiert.

Abgabetermine üK-Kompetenznachweise

Notenübermittlung auf die nationale Datenbank www.dblap2.ch

  • üK-Kompetenznachweis 1: bis spätestens 15. August des zweiten Lehrjahrs
  • üK-Kompetenznachweis 2: bis spätestens 15. Mai des dritten Lehrjahrs

Die Notenübermittlung erfolgt durch den VBV über «myVBV».

Kontakt

Team Nachwuchsentwicklung VBV

Telefon: 031 512 29 47

E-Mail: nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch

 

Überbetriebliche Kurse / myVBV

Telefon: 031 512 29 47

E-Mail: uek-support(at)vbv-afa.ch