Kaufmann/-frau EFZ Privatversicherung (2023)
Informationen für Betriebe
Informationen für Betriebe
Kaufmänner und -frauen in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privatversicherung arbeiten als dienstleistungsorientierte Mitarbeitende an Hauptsitzen, in Regionaldirektionen und Agenturen sowie bei Versicherungsbrokern. Im Lehrbetrieb übernehmen sie Verantwortung, wachsen mit ihren Aufgaben und bauen gezielt Fachwissen auf – in einem Arbeitsumfeld, das Praxis und Kundenkontakt vereint. Die Ausbildung im Betrieb wird ergänzt durch schulische und überbetriebliche Lernorte – mit digitalen Tools, klaren Instrumenten und einem verbindlichen Ausbildungsplan.
Damit Sie als Lehrbetrieb in der KV-Lehre EFZ Privatversicherung aktiv werden können, gelten bestimmte Anforderungen. Mit der Bildungsverordnung 2023 bleibt das grundlegende Anforderungsprofil der Lernenden unverändert. Einzelne Anforderungen gewinnen jedoch an Bedeutung – etwa die Fähigkeit, in agilen Organisationsformen oder vernetzten Arbeitsumgebungen zu handeln. Für Lehrbetriebe stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Anforderungen an die Lernenden
Für alle kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen kommen dieselben praxisorientierten Umsetzungsinstrumente zum Einsatz. Diese wurden vom VBV speziell auf die Bedürfnisse der Branche Privatversicherung zugeschnitten.
Im Ausbildungsplan wird festgelegt, welche Praxisaufträge eine lernende Person in welchem Semester bearbeitet. Die vorgesetzte Person legt diese Planung verbindlich fest.
Praxisaufträge sind das zentrale Instrument zur Förderung beruflicher Handlungskompetenzen. Sie werden direkt im Berufsalltag umgesetzt und orientieren sich an den Leistungszielen des Bildungsplans. Die Aufgaben bestehen jeweils aus einer Ausgangslage, einer konkreten Aufgabenstellung und Hinweisen zum Vorgehen.
Pro Semester sind mindestens drei bis vier Praxisaufträge umzusetzen. Insgesamt müssen bis zum Ende der Ausbildung mindestens 22 Aufträge bearbeitet werden – darunter mindestens neun branchenspezifische.
Die aktuell verfügbaren Praxisaufträge für die Branche Privatversicherung finden Sie in einem der nächsten Abschnitte.
Zur Einschätzung der Praxisaufträge nutzen Lernende und Berufsbildende die entsprechenden Kompetenzraster mit Leitfragen und Bewertungskriterien. Diese sind fester Bestandteil jedes Auftrags.
In der Lerndokumentation halten die Lernenden ihre Leistungen und Erfahrungen fest – etwa Probezeitberichte, Lernjournale, interne Projekte oder Zertifikate. Die Berufsbildenden behalten damit den Überblick über den Umsetzungsstand der Praxisaufträge und die Kompetenzentwicklung. Im time2learn wird die Lerndokumentation im eDossier unter «Lerndokumentation» geführt.
Einmal pro Semester findet eine Semesterqualifikation statt, in deren Zentrum die Kompetenzentwicklung der lernenden Person steht.
Am Ende jedes Semesters halten die Berufsbildenden die Leistungen der Lernenden in einem betrieblichen Kompetenznachweis fest. Die Bewertung erfolgt mit einem standardisierten Raster auf «time2learn» und fliesst als Note in die Erfahrungsnote ein. Grundlage ist jeweils der Bildungsbericht.
Simon Werren, unser Leiter Nachwuchsentwicklung, erzählt, was ihm an seiner Aufgabe besonders Freude bereitet.
Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Ausbildung im Lehrbetrieb. Sie vermitteln grundlegende kaufmännische Fertigkeiten und Kenntnisse der Branche Privatversicherung und schaffen damit eine gemeinsame Basis für die praktische Tätigkeit im Betrieb. Die Lernenden üben, festigen und vertiefen die im Kurs erarbeiteten Inhalte im Berufsalltag. Gleichzeitig dienen die üK der Sicherstellung branchenspezifischer Prüfungsleistungen.
Die vermittelten Kompetenzen orientieren sich an den im Bildungsplan der Branche Privatversicherung definierten Handlungskompetenzen, Arbeitssituationen und Leistungszielen.
Die Lernenden besuchen während der dreijährigen Ausbildung insgesamt 16 sogenannte üK-Circles:
1. Jahr – 5 üK-Circles
2. Jahr – 8 üK-Circles
3. Jahr – 3 üK-Circles
Im Rahmen der KV-Reform 2023 arbeiten die Lernenden künftig in allen üK mit elektronischen Medien. Jede teilnehmende Person bringt ihr eigenes Notebook in den Unterricht mit. Die technischen Mindestanforderungen für die BYOD-Geräte sind im entsprechenden Flyer aufgeführt:
Während der Ausbildung absolvieren die Lernenden zwei üK-Kompetenznachweise. Diese orientieren sich an realen berufstypischen Arbeitssituationen und überprüfen, inwiefern die relevanten Handlungskompetenzen erreicht wurden.
Die beiden üK-Kompetenznachweise bestehen aus mehreren Elementen (sogenannte üK-KN-Elemente) und decken 13 der 16 üK-Circles ab. Dabei kommen unterschiedliche Prüfungsformen und Methoden zur Anwendung.
Die Steuerung der betrieblichen Ausbildung erfolgt über die digitale Lernumgebung «time2learn». Dort stehen sämtliche relevanten Instrumente zur Verfügung – unter anderem Vorlagen für Praxisaufträge, Ausbildungsplanung und Semesterqualifikationen. Die Nutzung von «time2learn» ist für alle Lehrbetriebe der Branche Privatversicherung obligatorisch.
Zur Einführung in die Funktionen von «time2learn» stehen verschiedene Erklärvideos bereit. Diese vermitteln praxisnah, wie die Ausbildungs- und Einsatzplanung erfolgt, wie Praxisaufträge umgesetzt werden und wie die betriebliche Semesterqualifikation abläuft.
Siehe dazu den Bereich Generelles, Abschnitt, Dokumentation zu «time2learn».
Für die überbetrieblichen Kurse stellt der VBV mit «myVBV» eine digitale Lernumgebung zur Verfügung. Sie unterstützt Lernende sowie üK-Verantwortliche bei der Umsetzung der üK-Einheiten und der Kompetenznachweise.
Die Plattform bietet folgende Funktionen:
Für Lernende
Für Verantwortliche der überbetrieblichen Kurse
Für Verantwortliche der Lehrbetriebe
Praxisaufträge sind zentrale Instrumente in der beruflichen Grundbildung. Sie unterstützen die Lernenden dabei, ihre Handlungskompetenzen im betrieblichen Alltag gezielt aufzubauen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig fördern sie die Routine im Umgang mit typischen Arbeitssituationen und tragen zum Kompetenznachweis im Lehrbetrieb bei.
Während der dreijährigen EFZ-Ausbildung setzen die Lernenden mindestens 22 Praxisaufträge um – pro Handlungskompetenz einen. Davon müssen mindestens neun Praxisaufträge branchenspezifisch ausgestaltet sein.
Alle aktuell verfügbaren Praxisaufträge der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privatversicherung sind nachfolgend aufgeführt.
A1 – PA1: Ziele nach der SMART-Methode setzen und Massnahmen ableitenA1 – PA2: Vorbereitung und Durchführung des QualifikationsgesprächA1 – PA3: Talente, Stärken und Schwächen erkennenA2 – PA1: Berufliche Netzwerke kennenlernen und pflegenA3 – PA1: Auftrag klären, durchführen und Rückmeldungen einholen
C1 – PA1: Termine und Aufgaben planen, koordinieren und priorisieren
C1 – PA2: Eigene Ressourcen verhältnismässig einsetzen
C2 – PA2: Terminkalender und Protokoll führen
C2 – PA3: Dokumentenmanagement sicherstellen
C3 – PA1: Prozess planen, dokumentieren und optimieren
C3 – PA2: Versicherungsanträge überprüfen
C3 – PA3: Vertragsanpassungen unter vollständiger Berücksichtigung der Kundenbeziehung
C3 – PA4: Versicherungsanträge: Zweck, Risiken, spezielle Vertragskonditionen und weitere Massnahmen
C3 – PA5: Schadenfälle bearbeiten und dokumentieren
C4 – PA1: Eigenschaften einer Zielgruppe definieren
C4 – PA2: Kommunikationsinhalte erstellen
C4 – PA3: Multimediale Entwicklung in Kommunikationsmassnahmen berücksichtigen
C5 – PA2: Rechnung erstellen und den Zahlungseingang überwachen
C5 – PA3: Eingegangene Rechnungen bezüglich Kostenübernahme kontrollieren
D1 – PA1: Anliegen entgegennehmen und gegebenenfalls weiterleiten
D1 – PA2: Professionell mündlich kommunizieren
D2 – PA1: Informationen vermitteln
D2 – PA2: Lösungen für Anfragen aufzeigen
D2 – PA3: Auf Einwände eingehen
D2 – PA4: Beschwerdemanagement
D2 – PA5: Meine Kundentelefonate analysieren
E1 – PA1: Risiken bezüglich Datensicherheit und -schutz erkennen
E1 – PA2: Betriebliche Systeme sicher anwenden
E2 – PA1: Eine Recherche im Versicherungsbereich durchführen
E3 – PA1: Eine inhaltliche Analyse oder quantitative Auswertung durchführen und interpretieren
E4 – PA1: Unternehmensspezifische Inhalte multimedial aufbereiten und überprüfen
E4 – PA2: Präsentation zu einem Produkt oder einer Dienstleistung des Unternehmens erstellen
E4 – PA3: Unternehmenspräsentation: Vision, Strategie und Werte vermitteln
Der VBV hat zusammen mit Expertinnen und Experten aus den Versicherungsunternehmen optionsspezifische Praxisaufträge kontextualisiert. Damit ist sichergestellt, dass alle vier Optionen innerhalb eines Lehrbetriebs der Branche umsetzbar sind. Zusätzlich können Lehrbetriebe die Praxisaufträge an die eigenen Gegebenheiten anpassen und präzisieren. So wird der Kompetenzaufbau auch in den Optionen gezielt über betriebliche Praxisaufträge unterstützt. Transferaufträge aus der Berufsfachschule sollten in der Branche Privatversicherung nur als letzte Möglichkeit eingesetzt werden.
C6 – PA1: Bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitarbeiten
C6 – PA2: Aufgaben aus dem Finanzbereich bearbeiten
D5 – PA1: Reklamationsgespräche in der Landessprache erfolgreich führen
D5 – PA2: Anspruchsvolle Beratungsgespräche gestalten
D5 – PA3: Herausfordernde Verkaufsgespräche führen
D6 – PA1: Reklamationsgespräche in der Fremdsprache erfolgreich führen
D6 – PA2: Anspruchsvolle Beratungsgespräche in der Fremdsprache führen
Das Kursgeld pro lernende Person beträgt CHF 200.– pro üK-Einheit (üK-Circle). Für die insgesamt 16 üK-Circles während der dreijährigen Ausbildungszeit ergibt sich ein Gesamtbetrag von CHF 3’200.–.
Im Kursgeld inbegriffen sind:
Die Kurskosten können in der Romandie und im Kanton Tessin abweichen. Grund dafür sind unterschiedliche kantonale Zuständigkeiten und Regelungen bezüglich der Kursdurchführung.
Erfassung der neuen Lernenden in «time2learn»
Bevor neue Lernende im System «time2learn» erfasst werden können, muss der entsprechende Lehrbetrieb durch den VBV im System registriert sein. Zusätzlich ist es erforderlich, dass eine Person im Unternehmen die Rolle «F» = Firmenadministrator erhält.
Für den Zugang zu «time2learn» wenden Sie sich bitte direkt an den Bereich Nachwuchsentwicklung.
Nach erfolgter Einrichtung können die neuen Lernenden sowie die sie betreuenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im System erfasst werden. Für jede neue lernende Person ist ein individuelles Startpasswort durch den Firmenadministrator zu setzen, damit der Zugang zu «time2learn» freigeschaltet werden kann.
Die neuen Lernenden mit Lehrbeginn jeweils im August müssen bis spätestens 15. Juli in «time2learn» erfasst sein – inklusive korrekter E-Mail-Adresse des Lehrbetriebs.
üK-Planung 1. Lehrjahr (Generation 2025-2028)
üK-Planung 2. Lehrjahr (Generation 2024–2027)
üK-Planung 3. Lehrjahr (Generation 2023–2026)
Terminübersichten folgen Mitte 2026
Bei allen Sonderformen in der beruflichen Grundbildung für Kaufmänner und -frauen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme des Lehrbetriebs mit dem VBV, um offene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Betriebliche Ausbildung
Vor dem Abschluss eines Lehrvertrags zu einem verkürzten Bildungsgang ist gemäss den gesamtschweizerischen Vorgaben eine Standortbestimmung durchzuführen. Dabei werden die bereits erworbenen Handlungskompetenzen anhand des Kompetenzrasters aus dem verkürzten Lehrjahr erfasst.
Auf dieser Basis bestimmen die Vertragsparteien gemeinsam, welche Handlungskompetenzen noch erarbeitet werden müssen, und legen die entsprechenden Praxisaufträge fest.
Sobald der Lehrvertrag durch die zuständige kantonale Behörde genehmigt ist, reichen die Lehrbetriebe das Ergebnis der Standortbestimmung (Selbst- und Fremdeinschätzung anhand des Kompetenzrasters) sowie den angepassten betrieblichen Ausbildungsplan beim VBV ein:
Auch Lernende mit verkürzter Grundbildung müssen sämtliche überbetriebliche Kurse absolvieren, damit sie die üK-Kompetenznachweise erarbeiten können.
Die detaillierten Regelungen sind in der Wegleitung für die überbetrieblichen Kurse beschrieben.
Bei verlängerten, betrieblich organisierten Grundbildungen – zum Beispiel im Rahmen einer Sportlerlehre – erfolgt die Koordination durch die zuständige kantonale Behörde. Diese stimmt sich mit der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsbranche, den Anbietern der überbetrieblichen Kurse und den schulischen Bildungsinstitutionen vor Ort ab.
Bei Unterbrechungen der Grundbildung – etwa durch ein Auslandjahr – wird der bestehende Lehrvertrag vorübergehend aufgelöst. Bei Rückkehr erfolgt die Fortsetzung durch einen neuen Lehrvertrag.
Dies setzt ein gemeinsames Gesuch der Vertragsparteien an die zuständige kantonale Behörde voraus.
Vor Beginn der Ausbildung sollten die Anbieter der Mobilitätsprojekte frühzeitig mit den betroffenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Kontakt aufnehmen, um eine nahtlose Weiterführung der Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen zu gewährleisten.
Telefon: 031 512 29 47
E-Mail: nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch
Telefon: 031 512 29 47
E-Mail: uek-support(at)vbv-afa.ch