17. April 2023 | Weiterbildung | Autor: Roger Lüthi

Neue Vermittlerausbildung: Das ändert sich

Versicherungsvermittler vor Gebäude - VBV-Versicherungsberater in einer Live-Kundenberatungssituation

Auf Basis des neuen Qualifikationsprofils erarbeitet der VBV in Zusammenarbeit mit der Firma LerNetz und Praktikerinnen und Praktikern der Branche eine neue Vermittlerausbildung.

Ausprägungen der Ausbildung

  • Inhaltlich stehen die im Qualifikationsprofil definierten Handlungskompetenzen sowie 12 Handlungsfelder mit berufstypischen Situationen aus dem Alltag der Beraterinnen und Berater im Fokus.

  • In Form eines rein digitalen Lernpfades in myVBV stellt der VBV den Unternehmen bzw. ihren Vertriebsakademien und Ausbildungspartnern ein praxisorientiertes Hilfsmittel zur Verfügung. Diese Lösung kann mit betriebsinternen Konzepten sinnvoll verknüpft bzw. ergänzt werden.

  • Der Lernpfad wird in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung stehen. 

  • Wechsel hin zu einem Lizenzmodell: Mit einer Lizenz erhalten die Lernenden Zugriff auf den Lernpfad und alle Lerninhalte. Die Unternehmen erhalten zusätzliche Funktionalitäten sowie Report- und Auswertungsmöglichkeiten. 

Was ändert sich im Vergleich zur heutigen Ausbildung?

1. (Versicherungsfach-)Wissen allein genügt nicht mehr

  • Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen nach Artikel 43 des neuen VAG über die für Ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeitenund Kenntnisse verfügen. Die Branche legt dazu Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung fest.

Versicherungsfachwissen (Kenntnisse) allein genügt damit nicht mehr. Vielmehr müssen berufstypische Situationen kompetent und erfolgreich gemeistert werden können (Fähigkeiten).  

  • Im übertragenen Sinn muss sich die Branche also auf ein Fahrzeug einigen, das Beraterinnen und Berater beherrschen müssen, wenn sie die Zulassung für die Vermittlertätigkeit erhalten wollen. Sie müssen beispielsweise das Auto steuern können, die Schaltung beherrschen, sicher abbiegen und einparken können. Das sind die Handlungskompetenzen.

  • Die berufstypfischen Handlungssituationen definieren dagegen, welchen Situationen im Praxisalltag die Beraterinnen und Berater kompetent bewältigen müssen. Im Autobeispiel bedeutet dies, dass sie das Auto beispielsweise sicher und kompetent auf Autobahnen, im Stadtverkehr, in ländlichen Gebieten etc. fahren können. 

Die Verbindung von Handlungskompetenzen und berufstypischen Situationen bildet die Grundidee der künftigen Vermittlerausbildung

2. Lernen wird selbstorganisierter

  • Die neue Ausbildung ist auf den künftigen Mindeststandard bzw. die Zulassungsprüfung ausgerichtet und hat damit ein vorgegebenes (Lern-)Ziel. Im Lernprozess besteht für die Lernenden jedoch Gestaltungsspielraum hinsichtlich Zeit, Ort und Lernpartner. Auch kann der Lernweg nach Person (Vorwissen) und Situation individuell gestaltet werden.

  • Die Unternehmen sind gefordert, den Lernprozess ihrer Mitarbeitenden optimal zu begleiten und Lernmöglichkeiten zu schaffen, die verstärkt auf die Vernetzung und Anwendung ausgerichtet sind. Die eigentliche Wissensvermittlung rückt in den Hintergrund.

3. Lernen wird digital – und damit flexibler und skalierbar

  • Gedruckte Lernunterlagen werden durch digitale Lernmedien ersetzt. In Kombination mit dem selbstorganisierten Lernen wird Lernen dadurch generell flexibler und orts- und zeitunabhängig. Genutzt werden dabei die gängigen Arbeitsinstrumente wie Notebooks, Tablets oder Smartphones.  

  • Hinzu kommt, dass es bezüglich Anzahl kaum Limiten wie bei Präsenzveranstaltungen im Klassenraum gibt. Dies bringt also den grossen Vorteil, dass die Lerninhalte permanent zur Verfügung stehen und so auch zusätzliche Zielgruppen unmittelbar mit der Ausbildung beginnen können.

Bildungsanbieter können die Ausbildung ab dem zweiten Halbjahr 2023 (auf Deutsch) beziehen, um bestehende Ausbildungen zu hinterfragen und anzupassen.