Prüfungsdisziplin Versicherungsvermittlung: Sperre und FINMA-Meldung bei groben Verstössen

Prüfungsdisziplin Versicherungsvermittlung: Sperre und FINMA-Meldung bei groben Verstössen

Der VBV will grobe Verstösse gegen die Prüfungsdisziplin noch wirkungsvoller verhindern und auf neue Entwicklungen, wie etwa KI-Tools, reagieren. Die Prüfungskommission hat deshalb die Prüfungsordnung ergänzt: Ab dem 1. Dezember 2026 kann sie betroffene Personen vorübergehend von weiteren Prüfungen ausschliessen. Jede Sperre wird der FINMA gemeldet. In besonders schweren Fällen behält sich der VBV rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen vor.

Grobe Verstösse

Die Prüfungsordnung legt neu klarer fest, welches Verhalten zum Ausschluss führt. Dazu gehören unter anderem unzulässige Hilfsmittel wie KI-Tools oder Hilfe von Dritten, Täuschungsversuche, respektloses oder aggressives Verhalten gegenüber Expertinnen und Experten, das Umgehen von Kontrollen bei Online-Prüfungen sowie unbefugte Aufnahmen oder die Weitergabe von Prüfungsinhalten.

Sperre bis 12 Monate

Wer grob gegen die Prüfungsordnung verstösst, wird wie bisher von der Prüfung ausgeschlossen. Neu kann die Prüfungskommission zusätzlich eine Sperre von bis zu 12 Monaten für alle Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen verhängen. Die Sperre gilt ab Feststellung des Verstosses.

Die überarbeitete Prüfungsordnung wird am 1.12.2026 auf www.vbv.ch → Mindeststandards für Versicherungsvermittler/-innen | VBV publiziert.