Mindeststandards kompakt erklärt

Wer Versicherungsverträge anbietet oder abschliesst, gilt als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler. Diese Tätigkeit ist reguliert und wird von der FINMA beaufsichtigt. Zur Regulierung der Versicherungsvermittlung und zu den Pflichten bei der Versicherungsvermittlung informiert die FINMA auf ihrer Website.

Hier informieren wir über die konkreten Pflichten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung. Diese Vorschriften bezwecken die professionelle Berufsausübung und den Schutz der Versicherten.

Überblick

Worum geht es?

Prüfungen zum Nachweis der Fähigkeiten und Kenntnisse

Alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht mit:

  • Zulassungsprüfungen: Diese Prüfungen werden in verschiedenen Profilen und zwei Spezialfällen angeboten. Das Bestehen dieser Prüfungen ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit in den jeweiligen Versicherungszweigen.
  • Rezertifizierungsprüfungen: Zu diesen Onlinechecks werden alle Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler im Zweijahresrhythmus aufgeboten. Sie überprüfen schwergewichtig die Aktualität der Fähigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf Regulatorisches und Veränderungen im Markt.
     

Prüfungsvorbereitung

Zur Vorbereitung auf die Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen werden Kurse von Unternehmen, privaten Bildungsanbietern, Einzelpersonen oder Vereinen durchgeführt. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig und unabhängig von den Prüfungen des VBV. Der VBV bietet interessierten Unternehmen, Bildungsanbietern und Einzelpersonen ein Hilfsmittel in Form eines digitalen Lernpfades inklusive Lerninhalte an.
 

Registrierung

  • Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die ungebunden tätig sind, müssen sich zwingend in das öffentliche Register der FINMA eintragen lassen.
  • Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die gebunden tätig sind, werden automatisch in das Branchenregister eingetragen.

Beide Register dienen der Information der Kundinnen und Kunden sowie von Geschäftspartnern und erleichtern die Aufsicht und Kontrolle.

Organisation der Mindeststandards

Als Branchenorganisation deren Mindeststandards von der FINMA anerkennt sind, muss der VBV deren Einhaltung kontrollieren. Die operativen Hauptaufgaben sind daher die Durchführung der Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen, sowie die Führung des Branchenregisters.

Die FINMA hingegen überwacht im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler direkt und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler indirekt.

Folgende Gremien des VBV sorgen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mindeststandards:

1. Zusammensetzung Konferenz der mitwirkenden Branchenverbände

2. Vorstand VBV

3. Zusammensetzung Prüfungskommission Mindeststandards

4. Einsprachekommission

5. Geschäftsstelle

Das Zusammenspiel der Gremien ist im Organisationsreglement beschrieben. Das Funktionendiagramm gibt einen Überblick.

Kompakt erklärt

Mindeststandards

Wer in der Schweiz als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss definierte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses Video zeigt, wie Zulassung, Registereintrag und Rezertifizierung funktionieren.

Neue Zulassungsprofile

Leben, Nichtleben, Krankenzusatzversicherung oder Allbranche: Neu richtet sich das Zulassungsprofil nach dem konkreten Tätigkeitsgebiet. Das Video zeigt, welche Profile es gibt und welche Anforderungen gelten.

Register, Prüfungsdatenbank

FINMA Register für ungebundene Versicherungsvermittler/-innen

Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.

Branchenregister für gebundene Versicherungsvermittler/-innen

Nach bestandener Zulassungsprüfung erfolgt der Registereintrag für gebundene Versicherungsvermittler/-innen im neuen Branchenregister des VBV.

Im Branchenregstister sind im Wesentlichen alle gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler aufgeführt, welche über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tätigkeit im entsprechenden Profil verfügen.

Das Branchenregister macht – im Gegensatz zum FINMA-Register - keine Aussagen über die Erfüllung von weiteren persönlichen Voraussetzungen in der Versicherungsvermittlungstätigkeit.

Hier können Sie nach Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler im Branchenregister suchen:

- Deutsch

- Französisch

- Italienisch

Kontakt

Sie benötigen schnell und zuverlässig eine Antwort auf Ihre Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: vermittler(at)vbv-afa.ch

Alternativ: Unsere Vermittler-Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +41 31 328 26 29