Wer Versicherungsverträge anbietet oder abschliesst, gilt als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler. Diese Tätigkeit ist reguliert und wird von der FINMA beaufsichtigt. Zur Regulierung der Versicherungsvermittlung und zu den Pflichten bei der Versicherungsvermittlung informiert die FINMA auf ihrer Website.
Hier informieren wir über die konkreten Pflichten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung. Diese Vorschriften bezwecken die professionelle Berufsausübung und den Schutz der Versicherten.
Alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht mit:
Zur Vorbereitung auf die Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen werden Kurse von Unternehmen, privaten Bildungsanbietern, Einzelpersonen oder Vereinen durchgeführt. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig und unabhängig von den Prüfungen des VBV. Der VBV bietet interessierten Unternehmen, Bildungsanbietern und Einzelpersonen ein Hilfsmittel in Form eines digitalen Lernpfades inklusive Lerninhalte an.
Beide Register dienen der Information der Kundinnen und Kunden sowie von Geschäftspartnern und erleichtern die Aufsicht und Kontrolle.
4. Kapitel: Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlerArt. 40 DefinitionArt. 43 Aus- und Weiterbildung
7. Kapitel: VersicherungsvermittlungArt. 182a Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler4. Kapitel: Aus- und WeiterbildungArt. 190 MindeststandardsArt. 190a Einhaltung der Mindeststandards
Informationen an die Beaufsichtigten04/2023 vom 21.8.2023 «Aktionsplan für Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler»05/2024 vom 17. Juli 2024 «Pflichten der Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler»
FINMA Selbstregulierungen → Selbstregulierung anderer BranchenorganisationenMindeststandards für die Aus- und WeiterbildungQualifikationsprofileÜbergangsregelungen im Anhang 2 der Mindeststandards auf Seite 21 und 22Präzisierung Qualifikationsprofil Punk 4.4.1 (freiwillige Kranken(pflege)-Zusatzversicherung nach VVG) Seite 18Anerkennung der Mindeststandards - Medienmitteilung der FINMA vom 23.8.2024Anerkennungsschreiben der FINMA zu den Mindeststandards vom 22.8.2024
Prüfungsordnung zu den Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung
Einsprachereglement zu den Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung
Als Branchenorganisation deren Mindeststandards von der FINMA anerkennt sind, muss der VBV deren Einhaltung kontrollieren. Die operativen Hauptaufgaben sind daher die Durchführung der Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen, sowie die Führung des Branchenregisters.
Die FINMA hingegen überwacht im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler direkt und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler indirekt.
Folgende Gremien des VBV sorgen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mindeststandards:
1. Zusammensetzung Konferenz der mitwirkenden Branchenverbände
2. Vorstand VBV
3. Zusammensetzung Prüfungskommission Mindeststandards
Das Zusammenspiel der Gremien ist im Organisationsreglement beschrieben. Das Funktionendiagramm gibt einen Überblick.
Wer in der Schweiz als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss definierte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses Video zeigt, wie Zulassung, Registereintrag und Rezertifizierung funktionieren.
Leben, Nichtleben, Krankenzusatzversicherung oder Allbranche: Neu richtet sich das Zulassungsprofil nach dem konkreten Tätigkeitsgebiet. Das Video zeigt, welche Profile es gibt und welche Anforderungen gelten.
Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.
Nach bestandener Zulassungsprüfung erfolgt der Registereintrag für gebundene Versicherungsvermittler/-innen im neuen Branchenregister des VBV.
Im Branchenregstister sind im Wesentlichen alle gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler aufgeführt, welche über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tätigkeit im entsprechenden Profil verfügen.
Das Branchenregister macht – im Gegensatz zum FINMA-Register - keine Aussagen über die Erfüllung von weiteren persönlichen Voraussetzungen in der Versicherungsvermittlungstätigkeit.
Hier können Sie nach Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler im Branchenregister suchen:
- Deutsch
Sie benötigen schnell und zuverlässig eine Antwort auf Ihre Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: vermittler(at)vbv-afa.ch
Alternativ: Unsere Vermittler-Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +41 31 328 26 29