Die Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen stellen sicher, dass Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und generellen Fähigkeiten verfügen – sowohl beim Einstieg in die Tätigkeit als auch im weiteren Berufsverlauf.
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die neuen Zulassungsprüfungen, die verschiedenen Prüfungsprofile sowie die Rezertifizierungsprüfungen.
Die neue Zulassungsprüfung für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler umfasst neu vier Prüfungsteile. Auf unserer Lern- und Prüfungsplattform myVBV finden sich unter dem Pfadabschnitt «Prüfungsvorbereitung» konkrete Informationen zur Prüfung sowie auch eine Nullserie (Musterprüfung). Diese Informationen sind kostenlos. Sie erfordern jedoch eine Registrierung.
Wichtig: Dieser Prüfungsteil ist eine Zulassungsvoraussetzung für die anderen Prüfungsteile. Er kann für sich allein zu keinen Zulassungen führen. Er verliert seine Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 24 Monaten ein zusätzlicher Prüfungsteil bestanden wird.
Merkblatt zum Prüfungsteil Leben
Um beispielsweise die Zulassung im Profil Krankenzusatzversicherung zu erlangen, muss man die Prüfungsteile «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» sowie «Krankenzusatzversicherung» erfolgreich absolvieren. Die Zulassung kann bei Bedarf auf die Themen Nicht-Leben und/oder Leben erweitert werden.
Je nach absolvierten Prüfungen können folgende Titel geführt werden:
Detaillierte Angaben zu den Prüfungsteilen und zu den Inhalten sind in der Prüfungsordnung festgehalten.
Die Prüfungen beziehen sich auf die Produktsparten nach Art. 13, die Prüfungsteile und Prüfungsanforderungen richten sich nach Art. 15 der Mindeststandards. Die Prüfungen gestalten sich wie folgt:
Detaillierte Angaben sind in der Prüfungsordnung unter Punkt 6 zu finden.
Als gleichwertige Prüfung anderer Ausweise wurden von der Prüfungskommission anerkannt (Stand: 8.12.2025):
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Neu können nur Berufsbildungsabschlüsse im engeren Sinne anerkannt werden:
Die Prüfungskommission bearbeitet fortlaufend Anträge von Trägerorganisationen. Anerkannte, gleichwertige Prüfungen werden hier fortlaufend aufgeführt. Diese berechtigen ab 2026 für den prüfungsfreien Eintrag in das FINMA-Register oder in das Branchenregister.
Art. 24 of the «Mindeststandards» regulates the handling of foreign certificates, in particular in the event of a deviating provision in an international treaty.
Principle: UK brokers covered by the Berne Financial Service Agreement (industry brokers as defined by the agreement) can demonstrate their skills and knowledge in Switzerland through examinations and certificates that comply with UK regulations. This means that anyone who is permitted to carry out certain activities in the UK in accordance with UK regulations should also be able to carry out these activities in Switzerland.
The following qualifications are recognised as proof of the necessary skills and knowledge for an activity in accordance with the BFSA:
Due to the provisions of the state treaty, recertification examinations are not required if the persons still meet the qualification requirements of the UK.
Im neuen Prüfungsmodell gibt es aufgrund von Berufserfahrung oder vorhandener Bildungsabschlüsse (beruflicher Qualifikation) keinen Erlass von Prüfungsteilen mehr.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten hinsichtlich gleichwertiger Prüfungen ausschliesslich die Bestimmungen in den Mindeststandards. Artikel 23 regelt die Anerkennung gleichwertiger Prüfung und anderer Ausweise.
Die Auflistung der gleichwertigen Abschlüsse und Prüfungen ist unter dem Kapitel «Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen», Menüpunkt «Gleichwertige Prüfungen» zu finden.
Mit einer Rezertifizierungsprüfung belegen zugelassene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, dass ihre Fähigkeiten und Kenntnisse den aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit entsprechen. Auf dieser Grundlage wird ihre Zulassung rezertifiziert.
Detaillierte Angaben sind in der Prüfungsordnung, unter Punkt 7 zu finden.
Informationschreiben: Aufgebot zur Rezertifizierungsprüfung
Wer in der Schweiz als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss definierte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses Video zeigt, wie Zulassung, Registereintrag und Rezertifizierung funktionieren.
Zugelassene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler bestätigen alle zwei Jahre mit einer Online-Prüfung ihre aktuellen Fähigkeiten und Kenntnisse. Das Video erklärt Ablauf, Fristen und mögliche Konsequenzen.
Leben, Nichtleben, Krankenzusatzversicherung oder Allbranche: Neu richtet sich das Zulassungsprofil nach dem konkreten Tätigkeitsgebiet. Das Video zeigt, welche Profile es gibt und welche Anforderungen gelten.
Der VBV-Vorstand hat die Gebühren wie folgt festgelegt:
Prüfungsgebühr Profile Allbranche, Nicht-Leben, Leben, Krankenzusatzversicherung
| Prüfungsteil Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse | CHF 400.-* |
| Prüfungsteil Krankenzusatzversicherung | CHF 100.-* |
| Prüfungsteil Nicht-Leben | CHF 100.-* |
| Prüfungsteil Leben | CHF 200.-* |
| Prüfungsgebühr Vermittlung spezifischer Produkteauftrag (Automobilgewerbe oder Ernteausfall und Tierseuchen) | CHF 100.-* |
Wichtig: Der Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» ist eine Zulassungsvoraussetzung für die anderen Prüfungsteile. Er kann für sich allein zu keinen Zulassungen führen. Er verliert seine Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 24 Monaten ein zusätzlicher Prüfungsteil bestanden wird.
Wiederholung Prüfungsteil(e): Im Bedarfsfall kann ein oder mehrere Prüfungsteil(e) wiederholt werden. Die entsprechenden Prüfungsgebühren fallen dabei jeweils erneut an.
| Jährliche Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung inkl. Dossierführung in der Prüfungsdatenbank | CHF 100.-* |
* Diese Gebühren unterliegen nicht der MwSt.
| Lizenzkosten (einmalig pro Person; gültig so lange registriert) | CHF 320.-** |
** exklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr unterliegt der MwSt.
Der Lernpfad kann unter myVBV erworben werden. Für jeden Nutzer muss eine separate Lizenz gebucht werden. Mit der Bestätigung der Zahlung erklären Sie sich ausdrücklich mit dem Kauf einverstanden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar.
Für die Buchung und Bezahlung des digitalen Lernpfads oder eines Prüfungsteils stehen verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich in den FAQ.