Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen

Die Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen stellen sicher, dass Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und generellen Fähigkeiten verfügen – sowohl beim Einstieg in die Tätigkeit als auch im weiteren Berufsverlauf.

Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die neuen Zulassungsprüfungen, die verschiedenen Prüfungsprofile sowie die Rezertifizierungsprüfungen.

 

Zulassungsprüfungen

Neue Zulassungsprüfungen Versicherungsvermittler/-in VBV

Neues Prüfungsmodell mit den Profilen Allbranche, Nicht-Leben, Leben und Krankenzusatzversicherung

Die neue Zulassungsprüfung für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler umfasst neu vier Prüfungsteile. Auf unserer Lern- und Prüfungsplattform myVBV finden sich unter dem Pfadabschnitt «Prüfungsvorbereitung» konkrete Informationen zur Prüfung sowie auch eine Nullserie (Musterprüfung). Diese Informationen sind kostenlos. Sie erfordern jedoch eine Registrierung. 

 

Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Wissens- und Verständnisfragen
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

Wichtig: Dieser Prüfungsteil ist eine Zulassungsvoraussetzung für die anderen Prüfungsteile. Er kann für sich allein zu keinen Zulassungen führen. Er verliert seine Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 24 Monaten ein zusätzlicher Prüfungsteil bestanden wird.

 

Nicht-Leben

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Geleitete Fallarbeit; Wissens-/Verständnisfragen
  • Dauer: 60 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

 

Krankenzusatzversicherung

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Geleitete Fallarbeit; Wissens-/Verständnisfragen
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

 

Leben

  • Prüfungsform: Mündliche Prüfung, Präsenz
  • Prüfungsmethoden: Fachgespräch mit Experten
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: Für die Vorbereitung können alle Hilfsmittel eingesetzt werden. Für die Prüfung dürfen einzig die vorbereiteten und eingereichten Unterlagen genutzt werden (physisch und/oder digital).

Merkblatt zum Prüfungsteil Leben

 

Beispiel

Um beispielsweise die Zulassung im Profil Krankenzusatzversicherung zu erlangen, muss man die Prüfungsteile «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» sowie «Krankenzusatzversicherung» erfolgreich absolvieren. Die Zulassung kann bei Bedarf auf die Themen Nicht-Leben und/oder Leben erweitert werden.

 

Titel

Je nach absolvierten Prüfungen können folgende Titel geführt werden:

  • Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Nicht-Leben
  • Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Leben
  • Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Krankenzusatzversicherung
  • Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Allbranche (bei allen Prüfungsteilen)

Detaillierte Angaben zu den Prüfungsteilen und zu den Inhalten sind in der Prüfungsordnung festgehalten.

Neue Zulassungsprüfung für die Vermittlung mit spezifischem Produkteauftrag

Zulassungsprüfungen für das Automobilgewerbe oder für den Bereich Ernteausfall und Tierseuchen

Die Prüfungen beziehen sich auf die Produktsparten nach Art. 13, die Prüfungsteile und Prüfungsanforderungen richten sich nach Art. 15 der Mindeststandards. Die Prüfungen gestalten sich wie folgt:

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Wissens- und Verständnisfragen
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

Detaillierte Angaben sind in der Prüfungsordnung unter Punkt 6 zu finden.

Gleichwertige Prüfungen

Artikel 23 der Mindeststandards regelt die Anerkennung gleichwertiger Prüfungen und anderer Ausweise.

 

Als gleichwertige Prüfung anderer Ausweise wurden von der Prüfungskommission anerkannt (Stand: 8.12.2025):  

  • Kaufmann/-frau EFZ Privatversicherung (ab Lehrbeginn 2023) ist gleichwertig der Zulassungsprüfung Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil «Allbranche» nach Art. 23 der Mindeststandards (Entscheid vom 13.2.2025).
  • Kaufmann/-frau EFZ Kranken- und Sozialversicherungen (ab Lehrbeginn 2023) ist gleichwertig der Zulassungsprüfung Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil «Krankenzusatzversicherung» und Profil «Nicht-Leben» nach Art. 23 der Mindeststandards (Entscheid vom 21.5.2025).

    Hinweis: die Gleichwertigkeit bezieht sich explizit auf die Bildungsverordnung vom 16.8.2021, also ab Lehrbeginn 2023 und die ersten Abschlüsse 2026. Frühere Abschlüsse gelten nicht als gleichwertig.
  • Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis (Prüfungsordnung vom 9.10.2008; revidiert 22.6.2017) ist gleichwertig der Zulassungsprüfung Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil «Nicht-Leben» und «Leben» nach Art. 23 der MIndeststandards (Entscheid vom 3.9.2025).
  • Fachperson Krankenversicherung mit eidgenössischem Fachausweis (Prüfungsordnung vom 9.7.2024) ist gleichwertig der Zulassungsprüfung Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil «Krankenzusatzversicherung» nach Art. 23 der Mindeststandards (Entscheid vom 8.12.2025).

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Neu können nur Berufsbildungsabschlüsse im engeren Sinne anerkannt werden:

  • Berufliche Grundbildung: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Höhere Berufsbildung: eidgenössische Berufsprüfung (BP) mit eidg. Fachausweis, eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) mit eidg. Diplom, eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge der höheren Fachschulen mit Diplom HF
  • Ausländische Bildungsabschlüsse sowie reine Verbandszertifikate können nicht als gleichwertig anerkannt werden. Die Zulassung über diese Abschlüsse bleibt möglich, falls die VBV-Zulassungsprüfungen in die Verbandsabschlüsse integriert werden.


Die Prüfungskommission bearbeitet fortlaufend Anträge von Trägerorganisationen. Anerkannte, gleichwertige Prüfungen werden hier fortlaufend aufgeführt. Diese berechtigen ab 2026 für den prüfungsfreien Eintrag in das FINMA-Register oder in das Branchenregister.

UK-Broker/Berne Financial Service Agreement (BFSA)

Art. 24 of the «Mindeststandards» regulates the handling of foreign certificates, in particular in the event of a deviating provision in an international treaty.

Principle: UK brokers covered by the Berne Financial Service Agreement (industry brokers as defined by the agreement) can demonstrate their skills and knowledge in Switzerland through examinations and certificates that comply with UK regulations. This means that anyone who is permitted to carry out certain activities in the UK in accordance with UK regulations should also be able to carry out these activities in Switzerland.

The following qualifications are recognised as proof of the necessary skills and knowledge for an activity in accordance with the BFSA:

  • UK – Dip CII
  • UK – Advanced Diploma in Insurance (former «Associateship»)
  • UK – Chartered Insurance Broker
  • UK – Associated Chartered Insurance Institute (ACII)
  • UK – Fellowship of the CII (FCII)
  • UK – Chartered Insurer
  • UK – Chartered Insurance Practitioner
  • UK – Diploma in insurance

Due to the provisions of the state treaty, recertification examinations are not required if the persons still meet the qualification requirements of the UK.

Erlass von Prüfungsteilen («Teiläquivalenzen»)

Im neuen Prüfungsmodell gibt es aufgrund von Berufserfahrung oder vorhandener Bildungsabschlüsse (beruflicher Qualifikation) keinen Erlass von Prüfungsteilen mehr.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten hinsichtlich gleichwertiger Prüfungen ausschliesslich die Bestimmungen in den Mindeststandards. Artikel 23 regelt die Anerkennung gleichwertiger Prüfung und anderer Ausweise.

Die Auflistung der gleichwertigen Abschlüsse und Prüfungen ist unter dem Kapitel «Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen», Menüpunkt «Gleichwertige Prüfungen» zu finden.

Rezertifizierungsprüfungen

Rezertifizierungsprüfungen

Mit einer Rezertifizierungsprüfung belegen zugelassene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, dass ihre Fähigkeiten und Kenntnisse den aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit entsprechen. Auf dieser Grundlage wird ihre Zulassung rezertifiziert.

1. Rezertifizierungsprüfung für Versicherungsvermittler/-in VBV in den Profilen Allbranche, Nicht-Leben, Leben und Krankenzusatzversicherung

Ausgestaltung der Prüfungen:

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Wissens- und Verständnisfragen
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

2. Rezertifizierungsprüfung für die Vermittlung mit spezifischem Produkteauftrag im Automobilgewerbe oder im Bereich Ernteausfall und Tierseuchen

Ausgestaltung der Prüfungen:

  • Prüfungsform: Schriftliche Prüfung; online, mit Proctoring
  • Prüfungsmethoden: Wissens- und Verständnisfragen
  • Dauer: 30 Minuten
  • Hilfsmittel: keine

 

Detaillierte Angaben sind in der Prüfungsordnung, unter Punkt 7 zu finden.

Informationschreiben: Aufgebot zur Rezertifizierungsprüfung 

Kompakt erklärt

Mindeststandards

Wer in der Schweiz als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss definierte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses Video zeigt, wie Zulassung, Registereintrag und Rezertifizierung funktionieren.

Rezertifizierung

Zugelassene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler bestätigen alle zwei Jahre mit einer Online-Prüfung ihre aktuellen Fähigkeiten und Kenntnisse. Das Video erklärt Ablauf, Fristen und mögliche Konsequenzen.

Neue Zulassungsprofile

Leben, Nichtleben, Krankenzusatzversicherung oder Allbranche: Neu richtet sich das Zulassungsprofil nach dem konkreten Tätigkeitsgebiet. Das Video zeigt, welche Profile es gibt und welche Anforderungen gelten.

Kosten

Gebührenordnung

Der VBV-Vorstand hat die Gebühren wie folgt festgelegt:


Zulassung

Prüfungsgebühr Profile Allbranche, Nicht-Leben, Leben, Krankenzusatzversicherung

Prüfungsteil Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse          CHF 400.-*
Prüfungsteil Krankenzusatzversicherung          CHF  100.-*
Prüfungsteil Nicht-Leben          CHF  100.-*
Prüfungsteil Leben          CHF 200.-*
Prüfungsgebühr Vermittlung spezifischer Produkteauftrag 
(Automobilgewerbe oder Ernteausfall und Tierseuchen)     
          CHF  100.-*
  
  

Wichtig: Der Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» ist eine Zulassungsvoraussetzung für die anderen Prüfungsteile. Er kann für sich allein zu keinen Zulassungen führen. Er verliert seine Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 24 Monaten ein zusätzlicher Prüfungsteil bestanden wird.

 

Wiederholung Prüfungsteil(e): Im Bedarfsfall kann ein oder mehrere Prüfungsteil(e) wiederholt werden. Die entsprechenden Prüfungsgebühren fallen dabei jeweils erneut an.

Rezertifizierung

Jährliche Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung inkl.                
Dossierführung in der Prüfungsdatenbank           
   CHF  100.-*

* Diese Gebühren unterliegen nicht der MwSt.

Digitaler Lernpfad

Lizenzkosten (einmalig pro Person; gültig so lange registriert)      CHF  320.-**

** exklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr unterliegt der MwSt.

Der Lernpfad kann unter myVBV erworben werden. Für jeden Nutzer muss eine separate Lizenz gebucht werden. Mit der Bestätigung der Zahlung erklären Sie sich ausdrücklich mit dem Kauf einverstanden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar. 

Für die Buchung und Bezahlung des digitalen Lernpfads oder eines Prüfungsteils stehen verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich in den FAQ.