05. Juni 2025 | Weiterbildung

Zulassungsprüfung für die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen

Garagisten, Automobilimporteure und Leasingunternehmen bieten oft auch Versicherungen für Motorfahrzeuge an. Für diese Tätigkeit – ausgenommen ist die reine Tippgebung – ist ab 2026 eine bestandene Zulassungsprüfung vorgeschrieben. Bereiten Sie sich bereits heute darauf vor und legen Sie die Prüfung online auf myVBV ab – im Idealfall bis Ende 2025. Der digitale Lernpfad und kostenlose Fachchecks helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Hintergrund: Gesetzliche Grundlage

Das teilrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz stärkt den Schutz der Kundinnen und Kunden. Wer Versicherungsverträge anbietet oder abschliesst, gilt als Versicherungsvermittler/-in und muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Prüfung nachweisen.

Spezialfall Automobilgewerbe

Damit das Automobilgewerbe die Versicherungsvermittlung weiterhin anbieten kann, hat die Versicherungsbranche in ihren Mindeststandards für Aus- und Weiterbildung den «Spezialfall Automobilgewerbe» vorgesehen. Damit wurden die regulatorischen Anforderungen gezielt auf die Besonderheiten der Branche zugeschnitten.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Als Faustregel gilt: Wenn Sie Motorfahrzeugversicherungen anbieten (d.h. vorschlagen und hinsichtlich des Vertragsabschlusses beraten) oder Versicherungsverträge abschliessen, gilt das als Versicherungsvermittlung und Sie müssen die entsprechenden Prüfungen absolvieren. Nicht als Versicherungsvermittlung gilt das «Tippgeber-Modell»: Sie geben Informationen zu Versicherungsprodukten sowie Kontaktdaten von Versicherungsvermittler/-innen an interessierte Kundinnen oder Kunden weiter und/oder Sie leiten entsprechende Kundendaten an Versicherungsunternehmen weiter. Dies gilt als reine Adressvermittlung, Tippgebung oder Zuführung. In diesem Fall müssen Sie keine Prüfung absolvieren.

Durchführung der Prüfung

Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV führt die Zulassungsprüfungen mit branchenspezifischem Fokus über seine Lern- und Prüfungsplattform myVBV durch.

Prüfungsmodalitäten im Überblick

Die Prüfung dauert 30 Minuten und kann zeit- und ortsunabhängig absolviert werden. Sie wird online beaufsichtigt (E-surveillance/Proctoring) und erfordert gewisse technische Voraussetzungen, z. B. eine Kamera. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 100.–. Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung möglich.

Vorbereitung: So gelingt’s

Zur Vorbereitung empfiehlt sich der digitale Lernpfad. Eine kostenlose Mediathek mit Lernmaterialien steht zur Verfügung. Die Musterprüfung legen Sie in der originalen Prüfungsumgebung ab. Machen Sie sich also am besten vorab damit vertraut, wie man Fragen beantwortet, überspringt oder später korrigiert.

Hier ein Lerntipp: Die sogenannten «Fachchecks» geben eine gute Einschätzung zum aktuellen Lernstand und zum Schwierigkeitsgrad der Prüfung. Diese Checks sollten Sie auf jeden Fall absolvieren!

Weitere Informationen und Zugang

Alle weiteren Informationen zur Prüfungsvorbereitung sind ebenfalls auf myVBV verfügbar. Das Angebot ist kostenlos, Sie legen einfach einmalig ein Benutzerkonto an.

Nach der Prüfung: Rezertifizierung

Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestanden haben, werden Sie nach zwei Jahren (ab 2027) zu einer Rezertifizierungsprüfung aufgeboten.

Noch unsicher?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft auf, wenn Sie im Automobilgewerbe tätig sind und unsicher sind, ob und in welchem Ausmass die neue Regulierung die Zusammenarbeit mit ihrem Versicherungspartner betrifft.

Nützliche Links

Direktlink zu myVBV Automobilgewerbe

Mindeststandards Aus- und Weiterbildung Versicherungsvermittlung

Info des AGVS – Achtung: VBV Prüfung ist bald Pflicht!