Vornehmlich gebundene Versicherungsvermittlerinnen– und vermittler werden im Branchenregister öffentlich gemacht. In diesem Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler aufgeführt, welche über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tätigkeit im entsprechenden Profil verfügen.

Die Übergangsbestimmungen sind nicht mehr in Kraft

Während der zweijährigen Übergangsfrist des VAG galten Übergangsbestimmungen für die Ausbildung (im Anhang 2 der Mindeststandards) . Diese Übergangsbestimmungen sind nicht mehr in Kraft. 

Was gilt nun?

  • Eine Registrierung im Register der FINMA oder im Branchenregister erfolgt ausschliesslich auf Basis der neuen Zulassungsprüfungen (Prüfungsordnung zu den Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG vom 17.1.2025) oder einer gleichwertigen Prüfung.
    Informationen dazu unter Mindeststandards für Versicherungsvermittler - Neues VAG – «Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen» und/oder «gleichwertige Prüfungen»
  • Für UK-Broker, die unter das Berne Financial Service Agreement (BFSA) fallen, gelten abweichende Regelungen.
    Informationen dazu unter Mindeststandards für Versicherungsvermittler - Neues VAG – «UK-Broker/Berne Financial Service Agreement (BFSA)»
  • Ein prüfungsfreier Eintrag in das Register der FINMA oder das Branchenregister mit anderen Bildungsabschlüssen ist nicht mehr möglich. 

Das gilt insbesondere für Bildungsabschlüsse, 

  1. die auf der von der FINMA publizierten Liste aufgeführt («Berufliche Qualifikationen») oder 
  2. als Voraussetzung für den Cicero Eintrag definiert waren. 

Wiedereintritte aufgrund eines früheren Eintrags im Register der FINMA und/oder im Register Cicero sind nicht mehr möglich. 

Branchenregister

Im Branchenregstister sind im Wesentlichen alle gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und –vermittler aufgeführt, welche über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tätigkeit im entsprechenden Profil verfügen.

Das Branchenregister macht – im Gegensatz zum FINMA-Register - keine Aussagen über die Erfüllung von weiteren persönlichen Voraussetzungen in der Versicherungsvermittlungstätigkeit. 

Hier können Sie nach Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler im Branchenregister suchen:

DeutschFranzösischItalienisch

FINMA-Register

Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.

Link zum öffentlichen Register der FINMA:

DeutschFranzösischItalienisch

Login ins Branchenregister für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler

Anleitung:

  1. Die Seite: https://app-register.vbv.ch/app/ aufrufen.
  2. Auf «Vermittler» und dann auf «Zum Login» klicken.
  3. Anschliessend mit derselben E-Mail-Adresse und demselben Passwort anmelden, die auch für den persönlichen myVBV-Account verwendet werden.

Wichtig:
Im Branchenregister können keine Änderungen vorgenommen werden. Anpassungen erfolgen ausschliesslich im persönlichen myVBV-Account.