In den nachfolgenden Rubriken finden sich Informationen zu den Themen:
Stand der Informationsseite: 11.12.2025
Die Informationen können jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden.
Rezertifizierungsprüfung
In Kürze
Alle zwei Jahre belegen zugelassene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler mit einer Rezertifizierungsprüfung, dass ihre Fähigkeiten und Kenntnisse den aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit entsprechen. Auf dieser Grundlage wird ihre Zulassung rezertifiziert.
Regulatorische Grundlagen zum Nachweis der Fähigkeiten und Kenntnisse auf Stufe Weiterbildung
Im Kapitel 4 der Mindestandards werden folgende Punkte definiert:
- Art. 28 Zweck der Prüfung
- Art. 29 Häufigkeit und Durchführung
- Art. 30 Anforderungen und Prüfungsgegenstand
- Art. 31 Zertifikat
- Art. 32 Wiederholung/Versäumnis
Quelle: Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG
Prüfungsgegenstand und Anforderungen
Prüfungsgegenstand
Der Prüfungsgegenstand ist in der Prüfungsordnung sowie in den Mindeststandards definiert.
Anforderungen
Anforderungen und Gegenstand der Weiterbildungsnachweise sind gemäss Art. 30 der Mindeststandards die Aufrechterhaltung und Aktualität der Fähigkeiten und Kenntnisse für die Vermittlertätigkeit. Im Vordergrund stehen:
-
Regulatorische Änderungen seitens des Gesetzgebers und der FINMA
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Änderungen gesetzlicher Grundlagen und Verordnungen, welche die jeweiligen Versicherungszweige betreffen
-
Neuerungen im Markt, bei den Produkten oder Vertriebskanälen
Quelle: Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG
Ausgestaltung der Prüfung
Die Prüfungsinhalte sind im Art. 30 der Mindeststandards festgelegt:
- Prüfungsform: Schriftliche Prüfung, online, mit Proctoring. Der Prüfungsteil kann orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden(*). Die Kandidatin bzw. der Kandidat wird während der gesamten Prüfungsdauer von einem Proctoring-System überwacht. Nach dem Login über einen zuvor mitgeteilten Link führt das System zunächst die Authentifizierung der Kandidatin bzw. des Kandidaten durch. Anschliessend wird die Prüfung für die vorbestimmte Prüfungsdauer zur Bearbeitung freigeschaltet.
- Prüfungsmethode: Wissens- und Verständnisfragen
- Prüfungsdauer: 30 Minuten
- Hilfsmittel: Keine Hilfsmittel zulässig
(*) Eine Person überwacht die Kandidatin bzw. den Kandidaten mittels Kamera und Ton. Sie kann rund um die Uhr (24/7) absolviert werden.
Prüfungsvorbereitung
- Mit dem Übertrag der Daten in die Prüfungsplattform in myVBV erhalten alle Zugriff auf einen umfassenden digitalen Lernpfad.
- Ab Februar 2026 werden zusätzliche digitale Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht eine gezielte und fundierte Vorbereitung auf die Rezertifizierungsprüfung mit ausreichend Vorlaufzeit.
- Alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler erhalten einmalig im Rahmen der Überführung (Stichtag 31.12.2025) einen vollständigen, kostenlosen Zugriff auf den digitalen Lernpfad.
Prüfungsaufgebot
In Kürze
- Das Aufgebot für die Rezertifizierungsprüfung erfolgt automatisiert durch den Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV.
- Die Mitteilung erfolgt per E-Mail auf die im persönlichen Acocunt hinterlegte E-Mailadresse.
- Wichtig: Für die Aktualität der persönlichen Angaben und der hinterlegten E-Mail-Adresse ist die Inhaberin bzw. der Inhaber des Accounts verantwortlich.
Zeitplan erstamaliges Prüfungsaufgebot
- Das Aufgebot für die Rezertifizierungsprüfung wird erstmals im Februar 2026 versendet.
- Die Online-Prüfung wird ab März 2026 zur Verfügung stehen.
- Das Aufgebot erfolgt gestaffelt.
- Der Nachweis erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Rezertifizierungsaufgebotes bestehender Zulassungsprofile (z. B. Leben) bzw. deren Kombinationen (z. B. Nicht-Leben und Krankenzusatzversicherung).
- Alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler erhalten einmalig im Rahmen der Überführung (Stichtag 31.12.2025) einen vollständigen, kostenlosen Zugriff auf den digitalen Lernpfad.
- Zusätzlich wird ein Vorbereitungs-Circle zur Rezertifizierung zur Verfügung stehen (voraussichtlich ab Februar 2026).
Systematik und Fristen Rezertifizierungsnachweis
Kategorie 1: Wurde im 2025 eine Zulassungsprüfung zur Versicherungsvermittlerin/zum Versicherungsvermittler VBV erfolgreich abegeschlossen?
In dem Fall ist der Rezertifizierungsnachweis erstmals 3 Jahre nach der erfolgreich abgelegten Zulassungsprüfung zu erbringen.
Beispiel: Die Zulassungsprüfung im Profil «Krankenzusatzversicherung» wurde am 14. August 2025 erfolgreich abgeschlossen. Der Rezertifizierungsnachweis muss bis spätestens 14. August 2028 erbracht werden. Das Aufgebot erfolgt automatisiert durch das System (myVBV) 12 Monate vor Ablauf der Frist.
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Kategorie 2: Wurde der erstmalige Nachweis durch die Cicero Weiterbildungspflicht erbracht (A.2.5 Übergangsregelung im Anhang 2 der Mindeststandards)?
Der Nachweis zur Rezertifizierung ist bis am 31.12.2027 zu erfüllen. Das Aufgebot erfolgt automatisiert durch das System (myVBV) 12 Monate vor Ablauf der Frist.
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Kategorie 3: Gehören Sie weder in die erste noch in die zweite Kategorie?
Der Nachweis der Rezertifizierung hat bis zum 22.08.2026 zu erfolgen.
Wo kann die Frist zur Rezertizierungsprüfung abgerufen werden?
Wie ist das abgebildete Datum zu interpretieren?
- Im persönlichen myVBV Account kann im «KompetenzNavi» unter dem Reiter «Zulassungsprofile» das Ablaufdatum der Zulassung eingesehen werden.
- Das angezeigt Datum zeigt an, wann die Zulassung endet, falls kein Rezertifizeriungsnachs erbracht wird.
- Das Aufgebot zur Rezertifizierungsprüfung wird automatisch 12 Monate vor Ablauf der Frist durch das System versendet.
- Kandidatinnen und Kandidaten haben somit ein Jahr Zeit (12 Monate) , sich auf die Rezertifizierungsprüfung vorzubereiten und diese abzulegen.
- Das Prüfungsdatum kann innerhalb dieser 12-Monats-Frist individuell gewählt werden.
- Die Prüfung wird schriftlich, online mit Proctoring durchgeführt.
Abgebildetes, fiktives Beispiel:
Gemäss Beispiel wird die Erinnerung am 31.12.2026 ausgelöst; die Ablauffrist zur Rezertifizierungsprüfung ist hingegen auf den 31.12.2027 angesetzt. Wird bis zu angesetzten Ablauffrist kein Rezertifizierungsnachweis erbracht, gilt die Pflicht zur Weiterbildung nach Art. 43 Abs. 1 VAG durch die Versicherungsvermittlerin oder den Versicherungsvermittler als nicht erfüllt (Art. 31, Abs. 2 Mindeststandards) .
Der VBV muss gemäss Art. 190a Abs. 3 AVO der FINMA Meldung erstatten, sobald die Pflicht zur Weiterbildung nach Art. 43 Abs. 1 VAG durch die Versicherungsvermittlerin oder den Versicherungsvermittler nicht oder nicht mehr erfüllt ist. (Art. 31, Abs. 3 Mindeststandards).
Jährliche Gebühr
In Kürze
Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV erhebt eine jährliche Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung und Dossierführung in der Prüfungsdatenbank.
Gebühr
- Die jährliche Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung und Dossierführung in der Prüfungsdatenbank beträgt CHF 100.-.
- Die Gebühr unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.).
Fälligkeit
- Die Gebühr wird erstmals im Frühjahr 2026 fällig.
- Für Cicero Mitglieder, welche per Stichtag 31.12.2025 über ein aktives Cicero Konto verfügt haben, wird die Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung und Dossierführung erstmals ein Jahr (12 Monate) nach der effektiv bezahlten Cicero Jahresgebühr erhoben.
Beispiel zur Veranschaulichung der Systematik:
Eine Person mit einem per 31.12.2025 aktivem Cicero Account hat die Cicero Jahresgebühr zuletzt am 31. Juli 2025 bezahlt. Die neue Gebühr für die Rezertifizierungsprüfung und die Dossierführung wird daher erstmals am 31. Juli 2026 fällig.
Zahlungsmodalitäten und Prüfungswiederholung
- Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per E-Payment.
- Die Prüfung kann bei Bedarf wiederholt werden. Dabei fallen keine neuen Prüfungsgebühren an – anders als bei den Zulassungsprüfungen.
- Wichtig: Die Begleichung der Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Rezertifizierungsprüfung und damit für den Verbleib in den Registern.
Prüfungsdatenbank in myVBV
In Kürze
- Alle relevanten Daten der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die die Mindeststandards betreffen (Art. 190a Abs. 1 AVO), werden künftig in der zentralen Prüfungsdatenbank (in der Lern- und Prüfungsumgebung myVBV) zusammengeführt.
- Diese bildet die Grundlage für die Umsetzung der Mindeststandards.
- FINMA- und Branchen-Register greifen darauf zu; auch die Rezertifizierung wird darüber gesteuert.
Anmerkung für gebundene Versicherungsvermittler/-innen
- Für elektronische Abfragen durch Dritte (z. B. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer) werden im Branchenregister Daten öffentlich gemacht.
- Dies erfolgt nach Massgabe von Art. 39 der Mindeststandards.
Öffentliche Daten der gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
Für elektronische Abfragen von Dritten (z. B. Versicherungsnehmerinnen und -nehmern) nach gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern werden im Branchenregister folgende Daten öffentlich gemacht (Art. 39 der Mindeststandards):
- Name, Vorname
- Status «gebundene Versicherungsvermittlerin resp. gebundener Versicherungsvermittler»
- Status «in Ausbildung» (falls zutreffend)
- Aktueller Zulassungstyp (Profile «Allbranche», «Leben», «Nicht-Leben», «Krankenzusatzversicherung», bzw. Vermittlung mit spezifischem Produktauftrag)
- Aktueller Arbeitgeber
Daten aus Cicero und/oder FINMA Register
- Die Daten aus Cicero und/oder FINMA Register wurden in die neue Prüfungsdatenbank in myVBV übertragen.
- Jede eingetragene Person erhält einen persönlichen Account mit einer eindeutig gültigen und einmaligen (Personen-)Identifikationsnummer (sogennante VBV-ID).
Besitzstandswahrung nach A.2.3 Mindeststandards
Mit der Übertragung der Daten in die Prüfungsdatenbank bleibt die bisherige Zulassung (Profile und Profilkombinationen Krankenzusatzversicherung, Leben, Nicht-Leben oder Allbranche) auch nach dem 1. Januar 2026 gültig, sodass keine erneute Zulassungsprüfung erforderlich wird (Besitzstandswahrung nach A.2.3 Mindeststandards).
persönlicher Account in myVBV
In Kürze
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Jede Person benötigt einen persönlichen Account in myVBV mit einer durch das System automatisch einmalig vergebenen und eindeutigen Identifikationsnummer (VBV-ID).
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FINMA- und Branchen-Register greifen darauf zu.
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Die Rezertifizierung wird ebenfalls über die neue VBV-ID gesteuert.
Identifikationsnummer (VBV-ID)
Wozu dient die VBV-ID und was sagt die neue Identifikatoinsnummer aus?
- Jede Person erhält bei Eröffnung eines Accounts in myVBV eine VBV-ID. Diese ist im myVBV Account im persönlichen Profil («Persönliche Informationen») einsehbar.
- Die VBV-ID wird durch das System automatisch und nur einmal vergeben.
- Die persönliche Identifikationsnummer kann nicht übertragen werden.
- Sie bleibt ein Leben lang unverändert. Eine Person kann nicht über eine zweite VBV-ID verfügen. Es erfolgt jeweils eine Dublettenkontrolle.
- FINMA- und Branchen-Register greifen darauf zu (zur praktischen Umsetzung des Art. 190a Abs. 1 AVO).
- Das Aufgebot für die Rezertifizierungsprüfung wird darüber gesteuert.
Cicero Member-Nummer
Was geschieht mit der bestehenden Cicero Member-Number?
- Die Cicero Member-Nummer wird restlos durch die neue VBV-ID ersetzt.
- Im Verlauf des ersten Quartals 2026 können über die alten Cicero Member-Nummern keine Abfragen mehr generiert werden.
- Die Cicero Webseite wird per 11.12.2025 eingestellt.
- Das Cicero Gütesiegel ist nicht mehr länger aktiv.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum myVBV Account
Ich verfüge bereits über einen myVBV Account
- Falls Sie bereits über einen myVBV Account verfügen, so erstellen Sie keinen weiteren.
- Jede Person kann nur ein einziges Konto besitzen.
- Ihr persönlicher myVBV Account ist mit der VBV-ID (Identifikationsnummer) verknüpft.
- Die VBV-ID ist einzigartig, persönlich und nicht übertragbar.
Wichtig:
Bitte prüfen Sie regelmässig die Angaben in Ihrem Account und halten Sie diese stets aktuell. Die Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten in myVBV ist die Grundlage für Ihre Berufszulassung.
Achten Sie dabei besonders auf:
- korrekte Gross- und Kleinschreibung Ihres Namens;
- vollständige Angabe Ihres Namens;
- korrektes Geburtsdatum
Die Überprüfbarkeit dieser Daten ist Voraussetzung für die ordnungsgemässe Erstellung von Zertifikaten und die Verifizierung vor Beginn einer Proctoring-Prüfung.
Ich habe noch keinen myVBV Account
-
Öffnen Sie die Webseite myVBV, wählen Sie dort die gewünschte Sprache und folgen Sie den Anweisungen.
Wichtig: In der gewählten Sprache werden künftig alle Lern- und Prüfungsaktivitäten durchgeführt. -
Erstellen Sie Ihr Konto in myVBV: Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse, welche in der E-Newsletter oder im Brief angegeben wurde.
Wichtig: Sollten Sie auf diese E-Mail-Adresse keinen Zugriff mehr haben, dann erstellen Sie einen Account zwingend mit Ihrer privaten E-Mail-Adresse. Damit der Abgleich mit den importierten Daten erfolgreich durchgeführt werden kann, muss Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsdatum korrekt bei der Registration erfasst werden. Führen Sie diesen Schritt sorgfältig durch! Wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse verwenden oder fehlerhafte Personendaten (Vor-/Nachname, Geburtsdatum) eingeben, so sind auf diesem neuen Account keine importierten Zulassungsprofile hinterlegt. -
Schliessen Sie den Registrierungsprozess ab, indem Sie den Anweisungen folgen. Im Anschluss können Sie sich mit den eingegebenen Daten einloggen.