Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die revidierte Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten. Dabei kommt es zu wichtigen Neuerungen in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler.

Beachten Sie dazu die Informationen der FINMA. Insbesondere die FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023 stellt einen Aktionsplan für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler dar. Wir raten, entsprechende Schritte unbedingt zu beachten und einzuleiten.

Wir haben hier zum Nachlesen die Orientierungshilfe (Stand 29.2.2024) in Bezug auf die Einführungsphase der neuen Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung aufgeschaltet.